
eine Leitungshilfsstelle, d. h. ein Dienstposten mit der Aufgabe der Unterstützung einer Instanz bei der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben, ohne eigene Ausführungsaufgaben (s. »Ausführungsstelle), aber auch ohne Weisungsbefugnis gegenüber den der Instanz nachgeordneten Stellen (der sog. Linie).
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